SANIERUNGSFAHRPLAN
DER BAFA-SANIERUNGFAHRPLAN DER EINHORN–ENERGIE
Wer seine zentrale Heizungsanlage austauscht, muss in Baden-Württemberg das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) beachten. Eine günstige Lösung bietet hier der Sanierungsfahrplan.
Was ist ein Sanierungsfahrplan?
Der Sanierungsfahrplan ist ein Konzept, den ein Energieberater für einen Gebäudeeigentümer (Wohn- und Gewerbe-Immobilien) erstellt, damit dieser energieeffizienter sanieren kann. Der Berater zeigt mögliche Sanierungsschritte an dem Gebäude auf, berechnet Energieeffizienz und Kosten und erstellt darauf den Sanierungsfahrplan. Dieser Sanierungsfahrplan hat jedoch lediglich Empfehlungscharakter: Sie brauchen die Vorschläge also nicht umzusetzen, um die Anforderungen des EWärmeG zu erfüllen.
Gemäß dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg sind Gebäudeeigentümer verpflichtet, 15 % erneuerbare Energien zu nutzen, wenn sie Ihre alte Heizung austauschen lassen. Das Ziel des Gesetzes ist es, die CO₂-Emissionen nachhaltig zu reduzieren und so mehr zum Klimaschutz beizutragen. Die Regelung betrifft die Sanierung von Heizungsanlagen in Wohngebäuden, die bis zum 1. Januar 2009 in Baden-Württemberg errichtet wurden.
Das wird gefördert
- Fahrplan wird beim EWärmeG Baden-Württemberg angerechnet
- erfüllt kostengünstig das EWärmeG
- keine Gebäudeumbauten notwendig
- energetische Analyse für Ihr Gebäude
- mit Biogas klimafreundlich heizen
Sie haben Fragen? Kommen Sie einfach auf uns zu, unsere Mitarbeiter sind gerne für Sie da!
BAFA Sanierungsfahrplan
aufgezeigt bekommen, wie sie ihre Immobilie energieeffizient
betreiben können.
So einfach erfüllen Sie das EWärmeG:
10%
5%
15%
Montag bis Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr
Mühlenweg 10, 89537 Giengen
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