Hohe Energiepreise belasten Verbraucher weiterhin erheblich. Zur Entlastung der Haushalte, Unternehmen, sozialen Einrichtungen und Kulturbetrieben hat die Bundesregierung 2022 einen zweistufigen Maßnahmenkatalog beschlossen. In der ersten Stufe erfolgte die Dezember-Soforthilfe für Erdgas und Wärme.
Als zweite Stufe der Unterstützung hat der Gesetzgeber Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom beschlossen. Die Preisbremsen werden vom Bund finanziert und von März bis Dezember 2023 umgesetzt. Rückwirkend werden die Preisbremsen für Januar und Februar 2023 im März erstattet.