Smart Meter: Was Verbraucherinnen und Verbraucher wissen sollten

Smart Meter: Was Verbraucherinnen und Verbraucher wissen sollten

Immer häufiger finden sich im Briefkasten Schreiben von Unternehmen, die den Einbau eines neuen Stromzählers oder eines intelligenten Messsystems anbieten. Solche Schreiben können auf den ersten Blick den Eindruck erwecken, dass ein Zählerwechsel kurzfristig notwendig ist oder unmittelbar beauftragt werden muss.

Die EINHORN-ENERGIE GmbH & Co. KG möchte deshalb darüber informieren, worauf bei entsprechenden Angeboten geachtet werden sollte.

Ein neues Angebot bedeutet nicht automatisch eine Verpflichtung

Nicht jeder Haushalt muss derzeit mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden. Ob ein Smart Meter verpflichtend einzubauen ist, hängt von verschiedenen gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Eine Rolle spielen unter anderem:

  • der jährliche Stromverbrauch,
  • das Vorhandensein steuerbarer Verbrauchseinrichtungen, etwa Wärmepumpen oder Wallboxen,
  • die Leistung einer Stromerzeugungsanlage wie einer Photovoltaikanlage.

Insbesondere bei einem Verbrauch von mehr als 6.000 kWh pro Jahr oder bestimmten Anlagen können gesetzliche Vorgaben zum Einbau eines intelligenten Messsystems greifen.

Für Haushalte, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, besteht nicht allein aufgrund eines Werbeschreibens die Verpflichtung, einen Vertrag über einen Smart Meter abzuschließen.

Schreiben genau prüfen

Bei Angeboten privater Anbieter empfiehlt die EINHORN-ENERGIE GmbH & Co. KG, zunächst einen Blick auf den Absender und die konkreten Vertragsbedingungen zu werfen.

Wichtig ist beispielsweise:

  • Handelt es sich um eine Information oder um ein konkretes Vertragsangebot?
  • Wird tatsächlich ein gesetzlich vorgeschriebener Zählerwechsel beschrieben?
  • Welche laufenden Kosten entstehen?
  • Wie lange läuft der Vertrag?
  • Welche Leistungen sind im Preis enthalten?
  • Muss der bisherige Messstellenbetreiber gewechselt werden?

Auch Formulierungen wie „kostenlos“, „Frist“ oder „gesetzlich erforderlich“ sollten nicht isoliert betrachtet werden. Entscheidend sind die vollständigen Angaben und Vertragsbedingungen.

Wer trägt die Verantwortung für den Zähler?

Der Messstellenbetreiber ist für den ordnungsgemäßen Messstellenbetrieb verantwortlich. Dazu gehören unter anderem der Einbau, Betrieb und Austausch von Messeinrichtungen.

Daneben besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen anderen Messstellenbetreiber zu wählen. Ein entsprechender Wechsel sollte jedoch bewusst erfolgen und nicht allein aufgrund eines Werbeschreibens.

Kosten vorher vergleichen

Für den Messstellenbetrieb gelten gesetzliche Vorgaben und Preisobergrenzen. Je nach Verbrauch, Zählerart und Anwendungsfall können unterschiedliche Kosten gelten.

Deshalb lohnt es sich, vor einer Entscheidung die tatsächlichen Gesamtkosten zu vergleichen. Ein auf den ersten Blick kostenloses Angebot kann beispielsweise mit weiteren Vertragsbedingungen oder laufenden Entgelten verbunden sein.

Die EINHORN-ENERGIE GmbH & Co. KG empfiehlt, Vertragsunterlagen in Ruhe zu prüfen und sich bei offenen Fragen nicht unter Zeitdruck setzen zu lassen.

Im Zweifel erst informieren, dann entscheiden

Wer ein entsprechendes Schreiben erhält und unsicher ist, ob ein Handlungsbedarf besteht, sollte zunächst prüfen, ob tatsächlich eine gesetzliche Verpflichtung vorliegt und wer für den Messstellenbetrieb zuständig ist.

Weitere unabhängige Informationen zu den gesetzlichen Regelungen rund um intelligente Messsysteme stellt unter anderem die Bundesnetzagentur zur Verfügung.

Die EINHORN-ENERGIE GmbH & Co. KG steht ihren Kundinnen und Kunden bei Fragen rund um Messstellenbetrieb, Stromzähler und Smart Meter gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

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gerne in einem persönlichen Gespräch.